- 70 - einen Regierungskommissar zu ersetzen, wenn sie „den begrün„ 'cjete·nVerdacht haben, daß: Mißbrauch des öff,entlichen Vertrauens vorliegt, unzulässige Aufwendungen- gemacht oder Umwandlungen von Fonds zum Schaden der Genossen oder ru Zwecken, die mit der wirtschaftlichen oder ·moralischen Unterstützung der Arbeiter nichts zu tun haben, vorgenommen sind". Ein derartiger Verdacht ist natürlich sehr leicht .zu konstruieren. Bei den Arbeitgeber!"'· vereinigungen kümmert sich aUerdings keine Verordnung dar:.im, was· sJ-e mit fhren Vermögen anfang,en, solange sie nicht offen gegen die Gesetze verstoß:en, und kein Präfekt darf nachprüfen, ob sie befreundete Part,eien oder Zeitungen · unterstützen. Q,uod licet Jovi .non licet bovi. O,hendrein ist eine Beschwerde nur auf dem Verwaltungsweg,e an den Minister des Innern und in letzter Instanz an den Staatsrat möglich. Die Verordnung ist bereits gegen die Landarbeitergewerkschaft und hauptsächlich gegen die sozialistischen · Konsumgenossenschaften in M.oHnella *) zur Anwendung .gelangt. Für diese Konsumgenossenschaften ist sie in Wirklichkreit überhaupt geschaffen. In MolineUa standen nämlich die sozialistischen Unternehmungen· in hoher Blüte, sie besafüin ein Vermögen von ungefähr 13 MilHooen Lire, und ihre Geschäfte gingen ausgezeichnet. Dieser Rückhalt der Arbeiterbewegung· war den Agrariern und den in dieser Provinz mit ihnen verbündeten oder, richtiger, von ihnen abhängigen Fascisten selbstverstä,ndlich höchst unbequem-,.sie versuchten driirch Ueberredung und Drohungen die Arbeiter ·:.:.:_und damit ihr Eigentum - zum Fascismus zu bekehren; und als das- alles nichts half, Jlolten ·sie den Präfekten zu HHfe, der die Genossenschaften einfach unter Staatsaufsicht stellte, den Verwaltungsrat· auflöste und einen Kommissar einsetzte, der nun s.einerseits das Eigentum der Genossenschaften zu Schleuderpreisen verkaufte. Das rebellische Volk der Romagna hat jedoch den Sozialismus nicht so rasch wie sein Landsmann Mussolini vergessen, und die Arbeiter von MoHnella, di,e damiit nicht_nur ihre Ueberzeugung, sondern auch ihre Inter- ·essen verteidigten, verklagten- den Präfekten. Trotz aller Verschleppungsmanöver nahm .die Sache für die. Regierung eine recht schlechte· Wendung. Bevor indessen das Urteil gesprochen w.ar, erschien die Verordnung, die nun gleich ein für allemal die Proletader als minderen Rechts, ihre Org~isatio.nen als beaufsichtigungsbedürftig, ihr Eigentum als vogelfrei erklärte .. Insbesondere haben die Gewerkschaften der Beamten, Eisenbahner, Straßenbahner und städtischen Beamten unter der gegenwärtigen Gewaltherrschaft zu leiden. Ihre· Tätigkeit ist gänzlich lahmgelegt, die Fµhrer sind entlassen oder. hess~r,nfalls in entJegene Pro:vinznester versetzt, jede geringste Bewegung jedes *) Siehe die .Schilderung im A.nh an g l
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