Hanns-Erich Kaminski - Fascismus in Italien

Rathaus zu Molinella. · N. 4275 des Protokolls. 131 Führungszeugnis für Toschi Ma.rcello und Schiassi Carlo. Molinella, den 10. Oktober 1923. Es tut mir leid, Ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens mitteilen zu müssen, daß ich nicht glaube, dem Ersuchen zur Erlangung eines Führungszeugnisses auf die Namen der Herren Toschi MarceUo und Schiassi Carlo stattgeben zu können. Es mag wahr sein (übrigens bin ich dessen nicht' ganz sicher), daß, wie Sie beteuern, es sich um Personen handelt, die untadelig sind, und ich will auch glauben, daß sie absolut ehrlich sind, aber den kundgetanen politischen Anschauungen, von denen Sie schembar so leichthin absehen, ist auch hinsichtlich der Gedankenfreiheit eine Grenze gesetzt, wie überdies jeder andern anerkannten Freiheit;· dies und der Umstand, daß das Zeugnis solche Personen betrifft, die - ob nun zu Unrecht oder zu Recht-· durch die Wut des Volkes aus ihrem Lande verjagt wurden, und die Tatsache, daß sie unter den Handwerkern waren, die sich einer Ue,bertretung schuldig gemacht haben, die man ihnen nicht vergessen wird, - das alles sind Elemente, die das Haupt einer Kommunalverwaltung, das vor allem der Ueberzeugung der Allgemeinheit Rechnung zu tragen hat, sei diese Ueberzeugung nun eine gemeinsame oder eme überwiegende und öffentliche, absolut nicht unbeachtet lassen kann. Im übrigen, um es offen zu sagen, könnte ein solches von mir ausgestelltes Führungszeugnis den Anschein .einer politischen Manipulation erwecken, die weit von sich zu weisen man gut tut,· auch damit man so schnell wie möglich wieder zum Frieden zurückkehre, iwas nur in meinen und auch in Ihren Absichten liegen kann und wovon wir zum ·Glück fast alle überzeugt sind. - . . Der Verwaltungskommissar: gez. Carnevali. Infolge der oben geschilderten unrechtmäßigen Besetzung der Arbeiter- und gemeinnützigen Organisationen in MolineJla intervenierte der Präfekt von Bologna, aber nicht, um das Eigentum zurückzuerstatten, sondern um dessen ungebührliche Aneignung durch folgende Dekrete zu bestätigen und zu legitimieren: Der Provinzialpräfekt von Bologna. In Ansehung der Tatsache, daß gelegentlich der in den letzten Tagen des verflossenen Monats Oktober stattgehabten Bewegung die Büros der Arbeiter-Kooperativen von MoHnella durch die hiesigen Vertreter der national-fascistischen Partei besetzt wurden und daß diese Vertreter, aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen, sich ·hierzu bereit erklärt, aber eine Untersuchung des Betriebes verschiedener Unternehmungen durch die öffentlichen Behörden gefordert haben; in Ansehung der Tatsache, daß aus den angestellten Nachforschungen sich ergeben hat, daß nur die landwirtschaftliche Ver9*

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